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Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte wurden angefragt.
Für Deutschland
Fortbildungspunkte für Ärzt*innen & Psychotherapeut*innen:
13 Fortbildungspunkte
Die Tagung wird als Fortbildungsmaßnahme/n gemäß § 6 ff. der Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der derzeit gültigen Fassung, mit 13 Punkten anerkannt.
Hebammen
zugesagt
Für die Schweiz
Fortbildungspunkte für Ärzt*innen:
13 Fortbildungspunkte
Anerkennung der Fortbildungspunkte aus DE (13 Punkte)
SGKJP - Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie:
13 Fortbildungspunkte
Anerkennung der Fortbildungspunkte aus DE (13 Punkte)
Für Österreich
Fortbildungspunkte für Ärzt*innen:
13 Fortbildungspunkte
Anerkennung der Fortbildungspunkte aus DE (13 Punkte)
Österreichisches Hebammengremium:
13 Fortbildungspunkten
Die Fortbildung vom 6.3.26-8.3.25 wird vom ÖHG lt.§37 mit 13 Fortbildungspunkten anerkannt und hat die FB Nummer 25-038E
Fortbildungspunkte für Psychotherapeut*innen:
13 Arbeitseinheiten
Anerkennung der Tagung durch den ÖBVP als Fortbildung für Psychotherapeut:innen gemäß der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Ausmaß von insgesamt dreizehn Arbeitseinheiten (13 AE).
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen:
10 Fortbildungseinheiten
Anerkennung der Tagung durch den Berufsverband Österreichischer PsychologInnen I BÖP als Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gemäß Psychologengesetz 2013 mit insgesamt 10 Fortbildungseinheiten. (06.03.2025 à 1 EH, 07.03.2025 à 7 EH, 08.03.2025 à 2 EH)