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Parallelveranstaltungen, 14:00 - 15:30
Block I „SCHUTZ“
Mittels assistierter Reproduktionstechnologien erfüllen sich immer mehr Menschen ihren Kinderwunsch, wenn sich dieser auf natürlichem Weg nicht einstellt oder nicht einstellen kann. Gen-, Bio- und Informationstechnologie haben sich seit der Geburt des ersten Retortenbabys vor über vierzig Jahren rasant entwickelt, wobei der gesellschaftliche Diskurs stets hinterherhinkt. So existieren in einer globalisierten Welt ganz unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, die sich nur zum Teil an den Menschen- und Kinderrechten orientieren. Die Reproduktionsmedizin lässt die mit der Behandlung verbundenen kindlichen Entwicklungsbedürfnisse, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, weitgehend außen vor. Wenn die Herkunft des Kindes nicht der nationalen Rechtslage entspricht, finden sich bei Eltern und Kindern oftmals Schuldgefühle, Bestrafungsängste, räuberische Phantasien und belastende Familienbeziehungen. Im Workshop werden die Vielfältigkeit assistierter Zeugung, jene Methoden und Entscheidungen, die kindgemäß sind, sowie die bewusste und unbewusste Psychodynamik dargestellt und diskutiert. Fallbeispiele, die von den Teilnehmenden eingebracht werden können, illustrieren die theoretischen Überlegungen und bringen Anregungen für die Praxis.
Dr. Karin J. Lebersorger
Klinische und Gesundheitspsychologin, Psychoanalytikerin, Down-Syndrom Ambulanz und Privatpraxis, Wien
Die seit langem bekannten empirischen Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Armut und Gesundheit lassen sich heute naturwissenschaftlich untermauern: Das Modell der perinatalen Prägung verdeutlicht, wie sehr die intrauterine und neonatale Umwelt prägend für zentrale Lebensfunktionen bis hin zur Genexpressivität wirkt. Die perinatale Prägung muss damit sowohl als Ursache als auch als Folge von gesundheitlicher und sozialer Ungleichheit betrachtet werden. Soziale Interventionen sollten daher extrem früh – in Schwangerschaft und frühester Kindheit – einsetzen, um die Folgen der „angeborenen“ Armut und anderer psychosozialer Belastungen auf eine Krankheitsdisposition erfolgreich zu bekämpfen. Der systematische Zugang von niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen auch zu vulnerablen Gruppen bietet ideale Voraussetzungen, um die Überleitung von (werdenden) Familien mit Unterstützungsbedarf an adäquate Hilfen zu verbessern. Das Projekt KID-PROTEKT zeigt auf, wie über eine neue Versorgungsform im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge der Zugang zu Hilfen gegenüber der Regelversorgung verbessert werden kann. Dabei übernimmt das medizinische Fachpersonal eine bedeutende Rolle sowohl in der Früherkennung psychosozialer Belastungen als auch in der Information zu regionalen Unterstützungsangeboten. Im Idealfall wird das Angebot der Arztpraxis durch die Sprechstunde einer sozialpädagogischen Fachkraft (Babylotsin) für eine weitergehende Bedarfsklärung und Vernetzung ergänzt. Im Workshop soll die Übertragbarkeit des erprobten Lotsenmodells auf andere Regionen diskutiert werden – ein Ziel des Innovationsfondsprojekts KID-PROTEKT.
Dr. Sönke Siefert
Kinder- und Jugendarzt, Neonatologe, Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift gGmbH, Stiftung SeeYou, Hamburg
Viele Eltern von Schreibabys berichten von Gewaltphantasien gegenüber ihrem Kind. Die Gefahr eines Schütteltraumas lauert. Im ersten Teil des Workshops werden die theoretischen Hintergründe einer ressourcen- und körperorientierten Krisenbegleitung dargestellt und aufgezeigt, wie Eltern und Babys geholfen werden kann, aus diesem Dilemma herauszutreten. Im zweiten Teil wird gezeigt, wie die sogenannten SchreiBabyAmbulanzen im Netzwerk der Frühen Hilfen in Berlin-Mitte eingebettet sind, wo die Workshopleitende seit 1998 tätig ist. Im dritten Teil wird anhand fallbezogener Beispiele die praktische Anwendung mit dem speziellen Ansatz der körperorientierten Methode während der Behandlungen vorgeführt und diskutiert.
Dipl.-Soz.päd. Paula Diederichs
Wikk.eu und SchreiBabyAmbulanzen, Berlin
In einer monatlich stattfindenden Sprechstunde in Potsdam bietet ein multiprofessionelles Team (Pädiatrie/Psychiatrie, Psychologie, Frühförderung, SPZ, Justiz) Unterstützung für Fachkräfte, die mit Eltern und Kindern zwischen 0 und 3 Jahren arbeiten. Im Fokus steht dabei die interdisziplinäre Abschätzung der Problemlage unter besonderer Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse, die Erarbeitung passgenauer, fachübergreifender Hilfen und Empfehlungen für geeignete kooperierende Maßnahmen. Die Sprechstunde dient einem fachübergreifenden, kindzentrierten Clearing bei Familien mit und in besonders großen Herausforderungen. Durch unterschiedliche Perspektiven können die kindlichen Belange ausreichend kindgerecht berücksichtigt werden. Im Workshop werden die Erfahrungen und Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.
Dipl. Psych. Bärbel Derksen
Landeskoordination Frühe Hilfen Brandenburg
M.A. Astrid Kunze
Elternberatung an der FH Potsdam
Dr. med. Lena Kuntze
Leitende Oberärztin, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und Psychosomatik, Klinikum Ernst von Bergmann
Wenn es in einer Familie zu psychischen Belastungen, Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen oder anhaltenden Überforderungssituationen kommt, kann sich dieses auf Eltern und Kind wechselseitig auswirken und das Familienleben umfassend beeinflussen. Bei anhaltenden Belastungen können Kinder und Eltern dann unter behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen leiden, so dass eine altersgerechte Beteiligung im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe zunehmend erschwert ist. Wir möchten Ihnen unser fächerübergreifendes Angebot für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren und ihre Eltern vorstellen. In einem aufeinander abgestimmten Behandlungskonzept werden das betroffene Kind und der psychisch belastete Elternteil gemeinsam stationär aufgenommen. Unser multiprofessionelles Team aus den Fachbereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie nimmt sowohl die kindlichen als auch die elterlichen Belastungen und daraus resultierend die beziehungsrelevanten Aspekte in den Blick. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Situationen zu verstehen, Veränderungen zu entwickeln und die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken bzw. zu fördern.
Dipl. Psych. Katja Götting
Psychologische Psychotherapeutin, Leitende Psychologin, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik, Asklepios Klinikum Harburg, Hamburg
und Kolleg:innen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Asklepios Fachklinikum Brandenburg/Havel
Kinder psychisch kranker Eltern zeigen mindestens ein 4-faches Risiko, im Laufe ihres Lebens selbst an einer behandlungsbedürftigen psychiatrischen Störung zu erkranken. Schon in frühster Kindheit bilden sich aufgrund von Fehlinterpretationen der kindlichen Signale und Projektionen eigener unbearbeiteter psychischer Themen der Eltern ungünstige Interaktionsmuster aus. In vielen Fällen ist eine ambulante Begleitung oder Beratung ausreichend, je nach Lebenssituation und Schwere der Erkrankung der Eltern ist es notwendig auch ein vollstationäres Behandlungskonzept anbieten zu können (z.B. für jugendliche Mütter, bei postpartaler Depressionen und weiteren schweren psychiatrischen Erkrankungen der Eltern). Oft spielen auch Fragen zum Kinderschutz eine große Rolle. Mit einem stationären Angebot, das psychisch kranke und schwer belastete Eltern maximal entlasten kann und die Möglichkeit schafft, in komplexen familiären Konstellationen sanfte Übergänge in neue Lebenskonzepte herzustellen, werden Traumatisierungen und plötzliche Umbrüche für die Kinder abgemildert oder bei ausreichender Veränderungsmotivation der Eltern abgewendet. Mit den neuen Abrechnungsmodalitäten für psychiatrische und kinder-und jugendpsychiatrische Kliniken sind nun Möglichkeiten geschaffen worden, diese wichtige interdisziplinäre Arbeit für die Familien umzusetzen. Wir berichten aus der multiprofessionellen Sicht zweier Teams in Brandenburger psychiatrischen Kliniken vom Aufbau und der laufenden Arbeit dieses Arbeitsbereiches und davon, wie die Umsetzung gelingen kann.
Dr. med. Andrea Tschirch
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, leitende Oberärztin, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie, Ruppiner Klinik, Neuruppin
Reinhard Prenzlow (D), Susanne Meier (CH), Stefan Blum (CH)
Kinder sind von der Trennung ihrer Eltern in vielfacher Weise betroffen und meist auch in gerichtlichen Verfahren persönlich involviert. In Deutschland vom Verfahrensbeistand, in Österreich vom Kinderbeistand und in der Schweiz vom Kinderanwalt werden Kinder und Jugendliche während eines laufenden Gerichtsverfahrens vertreten und begleitet. Die Frage nach dem Willen des Kindes ist dabei ein häufig formuliertes Anliegen, mit denen sich psychosoziale und juristische Fachleute im Laufe eines familiengerichtlichen Verfahrens konfrontiert sehen. Vor allem aber sind es die Kinder selbst, die mit dieser Frage in bewusster und unbewusster Weise in hohem Maß beschäftigt und auch belastet sind. Das Recht des Kindes auf Ambivalenz, Unsicherheit und Widersprüchlichkeit in Hinblick auf seinen Willen, seine Wünsche und seine Sehnsüchte ist für die Verarbeitung der erlebten Verluste und Veränderungen unabdingbar und wesentlich. Der Frage „zum Willen des Kindes“ muss somit primär unter den psychodynamischen Gesichtspunkten der jeweils individuellen Entwicklungs- und Lebenssituation des Kindes nachgegangen werden. Sowohl die Reflexion der eigenen fachlichen Haltung, damit verbundene „Irrtümer“ und Schwierigkeiten und als auch die Erarbeitung von Möglichkeiten, Kinder in der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, ist Teil eines professionellen Settings in dieser Aufgabe. Im Workshop werden anhand von Fallbeispielen Erfahrungen zu dieser Thematik aus transdisziplinärer Sicht und aus internationaler Perspektive der drei Länder mit den Teilnehmenden diskutiert.
Mag. Regina Studener-Kuras
psychoanalytischpädagogische Erziehungsberaterin, Universität Wien, Kinderbeistand bei Gericht, Wien
Reinhard, Prenzlow
Psychologe, Vorsitzender BVEBVerfahrensbeistände, Hannover
Susanne Meier
Juristin, Kinderanwaltschaft, Bern
Stefan Blum
Rechtsanwalt, Zürich
Die Fähigkeit, mentale Zustände in anderen und sich selbst erkennen und interpretieren zu können, stellt einen Schlüssel zu psychischer Gesundheit dar und ist ein maßgeblicher Faktor für Veränderungsprozesse in Psychotherapien. Im Rahmen der SKKIPPI Studie (gefördert durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses) wird zur Evaluation der Eltern-Säugling-Kleinkind-Psychotherapie unter anderem auch die Mentalisierungsfähigkeit psychisch belasteter Müttern anhand der sog. reflexiven Funktion operationalisiert. Im Workshop werden Daten von Müttern mit postpartal psychischen Erkrankungen und/oder Kleinkindern mit Regulationsstörungen aus den SKKIPPI Interventionsstudien vorgestellt und erste Ergebnisse in Hinblick auf Zusammenhänge zwischen der reflexiven Kompetenz der Mütter und ihrem feinfühligen Umgang mit ihren Kindern diskutiert. Darüber hinaus zeigen erste Erkenntnisse einer qualitativen Interviewstudie, inwieweit das Inanspruchnahmeverhalten bzw. Hürden und Barrieren gegenüber frühen Hilfen unter dem Gesichtspunkt der reflexiven Funktion besser verstehbar werden und Zugänge zu frühen psychotherapeutischen Hilfen unterstützt werden können.
Janna Mattheß
International Psychoanalytic University Berlin und Universität Leipzig
Katharina Richter
Wuppertal
Das sekundär präventive Frühförderprogramm schritt:weise für Kinder aus sozial belasteten Familien im Alter zwischen ein und vier Jahren wird inzwischen seit mehr als 10 Jahren von zahlreichen Gemeinden in der Schweiz umgesetzt. Neben der Förderung der Kinder steht die Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern im Zentrum, damit sie ihren Kindern zu Hause ein gutes Umfeld zum Aufwachsen bieten können. Die Kinderrechte dienten bei der Entwicklung von schritt:weise, insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Elternkompetenzen als Grundlage. Im Workshop werden die Inhalte von schritt:weise mit den Kinderrechten in Beziehung gesetzt und an Beispielen aus der langjährigen Praxis illustriert. Dabei stehen folgende Fragen im Zentrum: Welche Kinderrechte stellen Eltern aus sozial belasteten Verhältnissen vor besondere Herausforderungen? Was hat sich in der Begleitung der Eltern bewährt? Insbesondere in der Zeit des Lockdowns im Frühling 2020 hat sich der präventive Charakter dieser Form der Familienbegleitung sehr zum Wohle der Kinder und der ganzen Familie gezeigt. Die Befunde aus dem Lockdown und die langjährigen Erfahrungen aus der Praxis werden im Workshop zur Diskussion gestellt.
M.A. Anke Moors
Erziehungswissenschaften und Sozialmanagement, Verein a:primo, Winterthur
Die Geburt ist ein einzigartiges Erlebnis für jedes Kind. Dies gilt auch für die Eltern. Beide, Kind und Eltern betreten lebensgeschichtlich Neuland, das ist unumkehrbar. Physiologische und psychosoziale Geschehnisse greifen grundlegend ineinander. Diese Wechselwirkungen und deren Bedeutung für ein gutes Gedeihen des Kindes und zufriedene Eltern sind gut belegt. Die Geburtsmedizin kann einerseits bei Risiken das Leben von Mutter und Kind retten, andererseits kann sich das Eingreifen in das hormonelle Geschehen sowie Interventionen vor, während und unmittelbar nach der Geburt nachhaltig beeinträchtigend auswirken. In diesem Workshop wird die Geburt als bedeutender Übergang für Kind und Eltern ganzheitlich betrachtet und drängende kinderrechtliche Fragestellungen aufgezeigt. Die Unterschätzung von naturgemäßen hormonellen Entwicklungen und iatrogenen kindlichen Notlagen, der Verlust von Erfahrungswissen beim geburtshilflichen Personal und die hohe Zahl von Kaiserschnitten sind alarmierende Zeichen, die aus Kinderrechtsperspektive diskutiert und verändert werden müssen.
Irene Behrmann, M.A. Erziehungswissenschaften
Vorsitzende des Vereins GreenBirth e.V., Celle
Dipl. Päd. Marita Klippel-Heidekrüger
Delegierte der ISPPM e.V. für die Rechte der frühen Kindheit, Berlin
Beteiligung und Selbstvertretung im Kita-Alltag können dann sichergestellt werden, wenn zwischen Erwachsenen und Kindern eine respektvolle und damit gleichberechtigte Beziehung besteht. Dazu müssen pädagogische Fachkräfte jedes Kind als individuelle, aktive und kompetente Person anerkennen, dialogisch mit jedem Kind auf Augenhöhe kommunizieren und zugestehen, dass jedes Kind vielfältige Ausdrucksformen und Autonomiebestrebungen zeigt.
Die Auseinandersetzung mit der Frage, wie die Rechte der Kleinsten berücksichtigt und verankert werden können, beschäftigt uns im KomNet-QuaKi („Kommunales Netzwerk für Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung“) bereits seit vielen Jahren. In dem Workshop werden geeignete Verfahren sowie Erfahrungen und Beispiele aus dem KomNet-QuaKi im Zusammenhang mit der Implementierung der Beteiligungs- und Beschwerderechte von Kindern unter drei Jahren vorgestellt und diese im Kontext des institutionellen Kinderschutzes diskutiert.
Eva Schmidpeter, M. A.
Erziehungswissenschaften, Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK e.V.) an der Universität Potsdam, Projektkoordinatorin Bildungsforschung und Kindertagesbetreuung, Potsdam