Schreiben Sie uns
info@gaimh.org
Pressemitteilung
Nachteile beim Elterngeld beseitigen
Mehr Zeit für Frühchenfamilien
Den Welt-Frühgeborenen-Tag am 17.11. nimmt der Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. zum Anlass, um auf die Benachteiligung von Familien frühgeborener Kinder aufmerksam zu machen, was den Elterngeldbezugszeitraum betrifft.
Dieser Bezugszeitraum beginnt bei allen Neugeborenen mit dem Tag der Geburt. Im Unterschied zu reif geborenen Kindern werden Frühgeborene aber in der Regel nicht innerhalb von wenigen Tagen im häuslichen Umfeld von ihren Eltern versorgt, sondern müssen erst einmal im Krankenhaus bleiben. Dort kümmern sich primär Ärzteteams und Pflegekräfte um ihr Wohlergehen.
Der Klinikaufenthalt kann, je nach anfänglicher Unreife des Frühgeborenen, bis zu vier Monate oder auch länger andauern. Wenn die Kinder gesundheitlich stabil genug sind, können sie nach Hause entlassen werden. Dann erst beginnt für ihre Eltern die Phase der eigenverantwortlichen Sorge für das Kind im häuslichen Umfeld. Diese endet bisher, wie bei reif geborenen Kindern, mit dem Erreichen des ersten Geburtstages.
Im Gegensatz zu reif geborenen Kindern erreichen Frühgeborene nach 12 Lebensmonaten aber häufig nicht dem Entwicklungsstand eines reif geborenen einjährigen Kindes. Beispielsweise ist ein Frühchen, das vier Monate vor dem errechneten Termin geboren wurde, dann erst korrigierte 8 Monate alt.
In der Regel brauchen gerade die Allerkleinsten deutlich länger, um ihren Entwicklungsrückstand aufzuholen, denn die aus der extremen Unreife resultierenden gesundheitlichen Probleme und möglicherweise erlittenen Komplikationen wirken sich oftmals zusätzlich belastend und damit verzögernd auf die Entwicklung der Kinder aus.
"Diesen Umstand berücksichtigt die aktuelle Regelung leider gar nicht," stellt Barbara Mitschdörfer fest. "Das bedeutet für betroffene Familien eine klare Benachteiligung!", so die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes "Das frühgeborene Kind" e.V.
Zusätzlich wird dieser Anspruch noch von komplexen Verrechnungsregelungen durch eine vergleichsweise lange Überschneidung mit den Mutterschaftsgeldleistungen geschmälert. Der Verband fordert daher umgehende Nachbesserungen an den bisherigen Regelungen, um diese Ungleichbehandlung von Frühchenfamilien und Familien reif geborener Kinder möglichst bald zu relativieren. Vorstellbar wäre beispielsweise eine Verlängerung des Auszahlungszeitraumes bis zum korrigierten ersten Lebensjahr der zu früh geborenen Kinder, so die Anregung des Verbandes.
Zahlen & Fakten
In 2017 wurden deutschlandweit insgesamt 776.188 Kinder geboren. Vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (SSW) und damit als sogenannte Frühgeborene kamen 66.730 Kinder zur Welt. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 8,6 Prozent. (Quelle: Bundesauswertung Geburtshilfe 2017 www.iqtig.org)
Informationen zum Bundesverband
Der Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. ist der überregionale Zusammenschluss von Elterninitiativen und Fördervereinen für Frühgeborene und kranke Neugeborene in Deutschland sowie angrenzenden deutschsprachigen Ländern. Er wurde 1992 gegründet und setzt sich seither auf Bundesebene nachdrücklich in Politik und Gesellschaft für die Interessen der Allerkleinsten und ihrer Familien ein. Mit seinem Selbsthilfe-Netzwerk aus über 70 Mitgliedsinitiativen ist er auf lokaler Ebene aktiv. Verständliche Eltern-Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen und eine kostenfreie Hotline an 5 Tagen in der Woche tragen dazu bei, dass betroffene Familien kompetent beraten und informiert werden.
Pressekontakt
Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V.
Katarina Eglin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 0151/70149202
Mail: pr@fruehgeborene.de
Download von Bildmaterial zur ausschließlichen Verwendung im Zusammenhang mit dieser Presseerklärung unter dem Copyright-Vermerk: BV "Das frühgeborene Kind“ e.V. unter
https://www.dropbox.com/sh/90jkwx1a0zmq56m/AADmxRhCXYUojFfIfohu2eH_a?dl=0
Weitere Informationen zum Welt-Frühgeborenen-Tag finden Sie unter www.welt-fruehgeborenen-tag.de
Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.