Tagungsdokumentation 2024
29. Jahrestagung der GAIMH
Fortbildungspunkte
Vom Berufsverband Österreichischer PsychologInnen I BÖP als Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gemäß § 33 Psychologengesetz 2013 mit insgesamt 12 Fortbildungseinheiten (Fr 7 UE, Sa 5 UE) anerkannt.
Vom ÖBVP als Fortbildung für PsychotherapeutInnen gemäß der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Ausmaß von insgesamt dreizehn
Arbeitseinheiten (13 AE) anerkannt.
Mit 14 DFP Punkte für ÄrztInnen anerkannt. (Do 2 UE, Fr 7 UE, Sa 5 EU)
Deutschland: Von der Ärztekammer Brandenburg mit max. 14 Weiterbildungspunkten anerkannt.
Schweiz: Von der der Fortbildungs-Kommission der SGKJPP mit max. 14 SGKJPP-Credits anerkannt.
Deutsche Ärztinnen und Ärzte
Bitte teilen Sie uns bis spätestens 31. Mai 2022 folgende Daten mit, damit wir diese der Ärztekammer Brandenburg übermitteln können. Nach Absenden des Formulars steht Ihnen die Teilnahmebestätigung zum Download zur Verfügung.