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Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte wurden angefragt.
Für Österreich
Fortbildungspunkte für Ärzt*innen:
Approbation 18 DFP-Punkte
Diese Veranstaltung ist mit 18 DFP-Punkten von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt.
Fortbildungspunkte für Psychotherapeut*innen:
19 Arbeitseinheiten
Die Jahrestagung wird vom ÖBVP als Fortbildung für Psychotherapeut:innen gemäß der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Psychotherapiegesetzes 2024 (PThG 2024) im Ausmaß von insgesamt neunzehn Arbeitseinheiten (19 AE) anerkannt.
Österreichisches Hebammengremium
3 Fortbildungspunkte
Die Fortbildung wird vom ÖHG lt.§37 mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt und hat die FB Nummer 26-075E
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen:
17 Fortbildungspunkte
Die Tagung wird laut Begutachtung durch den Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen I BÖP als Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gemäß Psychologengesetz 2013 mit insgesamt 17 Fortbildungseinheiten anerkannt.
Für Deutschland
Fortbildungspunkte für Ärzt*innen & Psychotherapeut*innen:
18 Fortbildungspunkte
Anerkennung der Fortbildungspunkte aus A (18 Punkte)
Für die Schweiz
Fortbildungspunkte:
Von der der Fortbildungs-Kommission der SGKJPP mit max. 18 SGKJPP-Credits anerkannt.
Anerkennung der Fortbildungspunkte aus A (18 Punkte)
